<!--[0-->Land‑ und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung (LF‑AStV) 2023<!--]-->
Land‑ und forstwirtschaftliche Arbeitsstättenverordnung (LF‑AStV) 2023
Verordnung vom 26.04.2023

Zusammenfassung

Die LF‑AStV legt einheitliche Sicherheits‑ und Gesundheitsstandards für Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft fest – von Verkehrswegen über Belüftung bis zu Brandschutz und Barrierefreiheit. Sie tritt am 1. Juni 2023 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
Bauwesen
Gesundheit
Brandschutz
Arbeitsschutz
Barrierefreiheit

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für alle Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft, sowohl in Gebäuden als auch im Freien, sofern die einzelnen Bestimmungen nicht ausdrücklich auf Gebäude beschränkt sind.
  • Verkehrswege müssen mindestens 1 m breit sein (ohne Fahrzeugverkehr) bzw. 0,6 m bei Fahrzeugverkehr, gut beleuchtet und frei von Hindernissen sein.
  • Stiegen dürfen maximal 18 cm hoch und mindestens 26 cm breit sein; bei mehr als vier Stufen muss ein Handlauf angebracht werden, bei breiteren Stiegen beidseitige Handläufe.
  • Alle Arbeitsräume müssen ausreichend beleuchtet sein (mindestens 100 Lux) und über Beleuchtung verfügen, die bei Dunkelheit leicht zu bedienen ist.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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