Zusammenfassung
Die LF‑VEXAT schützt Beschäftigte in der Land‑ und Forstwirtschaft vor explosionsfähigen Atmosphären, indem sie Gefahrenermittlung, ein Explosionsschutzdokument, drei Schutzstufen und technische Vorgaben für Anlagen vorschreibt. Sie trat am 1. Juni 2023 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft4/26/2023XXVII
Gesundheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Anwendungsbereich fest: Sie gilt für alle Arbeitsstätten in der Land‑ und Forstwirtschaft, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können.
- Arbeitgeber müssen die Wahrscheinlichkeit und Dauer von explosionsfähigen Atmosphären ermitteln und beurteilen sowie die charakteristischen Eigenschaften der eingesetzten Arbeitsstoffe berücksichtigen.
- Ein Explosionsschutzdokument ist zu erstellen, das die ermittelten Gefahren, die festgelegten primären, sekundären und konstruktiven Schutzmaßnahmen sowie die Zonen‑Einstufungen enthält.
- Die Verordnung definiert drei Stufen des Explosionsschutzes – primär (Vermeidung von explosionsfähigen Atmosphären), sekundär (Vermeidung von Zündquellen) und konstruktiv (Begrenzung der Folgen einer Explosion).
Dokumente (PDFs)
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