Zusammenfassung
Die COVID‑19‑Schulverordnung 2022/23 wird umfassend geändert: zahlreiche Vorgaben werden gestrichen, ein neuer Absatz wird eingefügt und die Änderungen treten am 30. April bzw. 30. Juni 2023 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung4/28/2023XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 30.04.2023
- Mehrere bestehende Bestimmungen (z. B. § 3 Z 3 & 4, § 6 Abs. 1 Z 2 & 3, § 10 Abs. 2) werden aufgehoben, weil sie nicht mehr benötigt werden.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 16 eingefügt, um weitere Regelungen zu ermöglichen.
- Zusätzlich werden die Paragraphen 3‑5, 6 Abs. 1, 3, 4, 8 & 9, 7‑10, 11‑13 und 15 sowie Anlage A komplett aufgehoben.
- Die Aufhebung der genannten Bestimmungen erfolgt gestaffelt: ein Teil am 30. April 2023, der übrige Teil am 30. Juni 2023.
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