Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung der Mitglieder des Gründungskonvents des Institute of Digital Sciences Austria fest und regelt die Erstattung von Reisekosten. Sie tritt am 3. Juni 2023 in Kraft.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Wissenschaften
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Mitglieder des Gründungskonvents, die nach § 6 Abs. 6 des Gründungs‑Gesetzes berufen wurden.
- In den ersten zwölf Monaten erhalten einfache Mitglieder 2 000 €, stellvertretende Vorsitzende 4 000 € und Vorsitzende 4 500 € pro Monat.
- Ab dem 13. Monat sinken die Vergütungen auf 1 000 €, 1 200 € bzw. 1 500 € pro Monat.
- Reisekosten und sonstige Barauslagen werden nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erstattet.
Dokumente (PDFs)
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