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Änderung der Verordnung zum elektronischen Wahladministrationssystem für Hochschulwahlen
Verordnung vom 02.06.2023

Zusammenfassung

Am 2. Juni 2023 wurde die Verordnung zum elektronischen Wahladministrationssystem für Hochschulwahlen geändert: Ein neuer Paragraph 2 legt fest, dass diese Fassung mit dem Tag nach ihrer Kundmachung außer Kraft tritt.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Die Novellierung beruht auf § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH.
  • Ein neuer Paragraph 2 wird eingefügt, der regelt, dass diese Fassung der Verordnung mit dem Tag nach ihrer Kundmachung außer Kraft tritt.
  • Die Änderung bezieht sich auf die ursprüngliche Verordnung vom 2015 (BGBl. II Nr. 91/2015).
  • Die Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung, also voraussichtlich am 2023‑06‑03, in Kraft und endet am darauffolgenden Tag.
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Polaschek Martin, Dr.

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