Liste teilnehmender Staaten für den automatischen Steuer‑Informationsaustausch (GMSG)
Verordnung vom 02.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Liste aller Länder fest, die bis 31. Jänner 2023 dem OECD‑MCAA beigetreten sind, und definiert, welche davon zusätzlich die Kriterien des § 7 OECD‑MCAA erfüllen. Sie tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und ersetzt die frühere Verordnung.Bundesministerium für Finanzen6/2/2023XXVII
Steuerwesen
Finanzwesen
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
- Die Verordnung veröffentlicht die komplette Liste aller Staaten, die bis zum 31. Jänner 2023 dem OECD‑MCAA beigetreten sind.
- Aus dieser Gesamtliste wird eine Unterliste der Staaten erstellt, die zusätzlich die Vorgaben des § 7 OECD‑MCAA erfüllen.
- Die Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und hebt gleichzeitig die frühere Verordnung BGBl II Nr. 194/2022 auf.
- Der Informationsaustausch mit Russland ist seit dem 23. März 2022 wegen einer suspendierten Amtshilfekonvention ausgesetzt.
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