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Erweiterung der Externistenprüfungen – neue Ziffern, Lehrplan‑Flexibilität und Wiederholungsfristen
Verordnung vom 02.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 166/2023 erweitert die Externistenprüfungsverordnung um neue Prüfungsziffern, passt Zulassungsbedingungen an verschiedene Lehrplanvarianten an und regelt Fristen für Wiederholungsanträge.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/2/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Einführung einer neuen Prüfungsziffer 2a, die Externistenprüfungen über einzelne Schulstufen und Fachrichtungen ermöglicht.
  • Erweiterung der Zulassung, wenn der Lehrplan alternative Pflichtgegenstände, Wahlpflichtfächer, mehrere Fremdsprachen oder die Fächer Religion und Ethik enthält.
  • Erlaubnis, Teilprüfungen vor Schulleitung oder ausgewählten Lehrpersonen abzulegen, wenn die Prüfung nach Ziffer 2a erfolgt.
  • Klare Regelungen, welche Unterrichtsgegenstände (Religion, Ethik) bei der Prüfung berücksichtigt oder ausgeschlossen werden.
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Polaschek Martin, Dr.

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