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Grundausbildung für Justiz‑Bedienstete
Verordnung vom 06.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt eine einheitliche, modulare Grundausbildung für alle Bediensteten im Justiz‑Ressort fest, die aus Orientierungsphase, theoretischer Ausbildung und praktischer Verwendung besteht und ab dem 1. Jänner 2024 gilt.
Bundesministerium für Justiz6/6/2023XXVII
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Die Verordnung regelt die Grundausbildung für alle Bediensteten der Zentralstelle des Bundesministeriums für Justiz, der Datenschutzbehörde, des Bundesverwaltungsgerichts und der ordentlichen Gerichte sowie Staatsanwaltschaften.
  • Die Ausbildung erfolgt modular: zunächst eine kurze Orientierungsphase, danach die theoretische Ausbildung (Basislehrgang + Wahlmodule) und abschließend die praktische Verwendung am Arbeitsplatz.
  • Die praktische Verwendung umfasst mindestens fünf Monate am Stammarbeitsplatz und mindestens vier Wochen auf einem Rotationsarbeitsplatz; Ausnahmen sind bei überdurchschnittlichen Kenntnissen möglich.
  • Die erlangten Kenntnisse müssen in Teilprüfungen und einem Abschlussgespräch nachgewiesen werden; nicht bestandene Prüfungen können zweimal wiederholt werden.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
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