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Studienbeihilfen‑Valorisierungsverordnung 2023 – Festsetzung der Förderbeträge
Verordnung vom 09.06.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Beträge für die Studienbeihilfe, den Selbsterhalt und das Abschlussstipendium für das Studienjahr 2023/24 fest. Sie gilt ab dem 1. September 2023 automatisch für bereits bewilligte Studierende.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung6/9/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2023
  • Die Verordnung beruht auf den genannten Paragraphen des Studienförderungsgesetzes und wird im Einvernehmen mit dem Finanzminister erlassen.
  • Die Verordnung legt die Beträge für die verschiedenen Leistungsbestandteile (Studienbeihilfe, Selbsterhalt und Abschlussstipendium) gemäß den genannten Paragraphen fest.
  • Alle Studierenden, denen bereits im Sommersemester 2023 bzw. im Wintersemester 2023/24 eine Studienbeihilfe bewilligt wurde, erhalten ab dem 1. September 2023 die neue Höhe automatisch, ohne dass ein neuer Antrag nötig ist.
  • Die konkreten Beträge betragen zum Beispiel €361 für § 26 Abs. 1, €269 für § 26 Abs. 2, €259 für § 26 Abs. 5, €32 für § 26 Abs. 6, €129 für § 26 Abs. 7, €943 für § 31 Abs. 1, €977 für § 31 Abs. 4, ein Mindestbetrag von €741 und ein Höchstbetrag von €1270 nach § 52b Abs. 1.
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Polaschek Martin, Dr.

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