Schulleitungszulagen‑Sammelverordnung für land‑ und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen
Verordnung vom 12.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Höhe der Schulleitungszulagen für land- und forstwirtschaftliche Berufs‑ und Fachschulen, teilt Schulen in fünf Zulagengruppen ein und legt Zuschläge je nach Schulgröße fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/12/2023XXVII
Bildung
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 13.06.2023
- Die Verordnung legt fest, welche Schulleitungszulagen für Leiterinnen und Leiter von land- und forstwirtschaftlichen Berufs‑ und Fachschulen gelten.
- Schulen werden in fünf Zulagengruppen I‑V eingeteilt, basierend auf der Anzahl an Klassen (Berufsschule) bzw. Fachschulklassen.
- Leitungsfunktionen werden zusätzlich in die Kategorien A‑D eingeteilt, abhängig von der Zahl der Vollbeschäftigungsäquivalente.
- Die Zulage wird um 7,5 % bzw. 15 % erhöht, je nach Größe der Schule (Klassenanzahl).
Dokumente (PDFs)
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