Novelle der Pflanzgutverordnung – neue Pflanzenschutz‑ und Kennzeichnungsregeln (2023/177)
Verordnung vom 12.06.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 2023/177 ergänzt die Pflanzgutverordnung um neue Anforderungen, Prüf‑ und Kennzeichnungspflichten für verschiedene Pflanzenmaterialien und legt einen Übergangszeitraum bis Ende 2029 fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft6/12/2023XXVII
Umwelt
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
- Neue Paragraphen § 5 und § 8 werden eingefügt, um allgemeine bzw. spezifische Anforderungen an das Pflanzgut zu ergänzen.
- In § 12 Z 6 wird ein Strichpunkt eingefügt und Z 7 ergänzt, die auf die EU‑Durchführungsrichtlinie 2022/2438 verweist.
- Absätze 7 und 8 zu § 13 Abs. 6 regeln den Übergangszeitraum bis zum 31. Dezember 2029 für bereits bestehendes Saat‑ und Pflanzgut.
- Anhang 2 Abschnitt H Abs. 7 definiert Ausnahmen für Mutter‑ und Vor‑/Basismaterial, das in befallfreien Gebieten erzeugt wurde.
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