Novelle zur PBStV – Erweiterung der Fahrzeugklassifizierung und Prüfverfahren
Verordnung vom 14.06.2023Zusammenfassung
Die 11. Novelle zur Prüf‑ und Begutachtungsstellenverordnung (PBStV) ergänzt die Anlage 6a um neue Fahrzeugklassen (g‑m) und definiert zentrale Begriffe für Prüf‑ und Mängelbewertungen. Außerdem wird ein neuer Absatz (11) zu § 17 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie6/14/2023XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
In Kraft ab 14.06.2023
- Die Anlage 6a wird um die Punkte (g) bis (m) erweitert, um weitere Fahrzeugklassen (> 40 km/h) zu erfassen.
- In der Anlage 6a werden die Punkte (a) bis (f) eingeführt, die zentrale Begriffe wie Fahrzeugklasse, Sitzanzahl, Datenverfügbarkeit, Kontrollstatus und Mängelbewertung definieren.
- Ein neuer Absatz (11) wird zu § 17 hinzugefügt, der das Inkrafttreten der geänderten Anlage 6a mit Ablauf des Tages der Kundmachung festlegt.
- Die Verordnung stützt sich auf verschiedene Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes 1967 als Rechtsgrundlage.
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