Änderung der Pass‑ und Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnungen 2023
Verordnung vom 15.06.2023Zusammenfassung
Im Juni 2023 wurden die Durchführungsverordnungen zum Passgesetz und zum Fremdenpolizeigesetz geändert. Neu eingeführt wird ein Paragraph 14a für Reisepässe mit sechsstelliger Zugangsnummer, und es gibt eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2024 für die Ausstellung von Fremdenpässen nach alten Vorgaben.Bundesministerium für Inneres6/15/2023XXVII
Ausweis
Schwerpunkte
- Der Titel der Passgesetz‑Durchführungsverordnung wird von „Passgesetzes“ zu „Passgesetzes 1992“ geändert, um die Rechtsgrundlage eindeutig zu benennen.
- Ein neuer § 14a wird eingeführt, der die Ausstellung von Reisepässen mit einer sechsstelligen Zugangsnummer regelt und den im § 25 Abs. 21 festgelegten Zeitpunkt auf den 1. Dezember 2023 verschiebt.
- Ein Absatz 6 zu § 17 legt fest, dass die Änderungen mit Ablauf des Tages der Kundmachung (15. Juni 2023) in Kraft treten.
- Ein letzter Satz wird zu § 21 Abs. 14 hinzugefügt, der festlegt, dass Fremdenpässe bis zum Verbrauch der bestehenden Vorräte, jedoch spätestens bis zum 30. Juni 2024, nach den Vorgaben des alten § 14 ausgestellt werden dürfen.
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