Zusammenfassung
Die NMI‑Verordnung regelt, welche Aufgaben und Befugnisse österreichische Kräfte im Irak haben, einschließlich Datenverarbeitung und Einsatz von Zwangsgewalt, basierend auf dem Auslandseinsatzgesetz und dem Militärbefugnisgesetz.Bundesministerium für Landesverteidigung6/23/2023XXVII
Verteidigung
Öffentliche Sicherheit
Internationale Beziehungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 23.06.2023
- Die Verordnung stützt sich auf das Auslandseinsatzgesetz 2001 und das KSE‑BVG, um den rechtlichen Rahmen für die Entsendung nach Irak zu schaffen.
- Bei allen Befugnissen muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit nach dem Militärbefugnisgesetz beachtet werden.
- Die eingesetzten Personen dürfen personenbezogene Daten erheben und an nationale sowie internationale Bedarfsträger weitergeben, wenn dies für die Aufgabenerfüllung nötig ist.
- Zwangsmaßnahmen wie Verkehrslenkung, vorläufige Festnahmen, Durchsuchungen, Sicherstellung von Fahrzeugen, Waffen und Munition sowie das Beenden von Angriffen dürfen im Einsatzgebiet angewendet werden.
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