Zusammenfassung
Die Verordnung zur Anpassung der Schwellenwerte im Bundesvergabegesetz wird geändert: ein Wortlaut zum Ablaufdatum wird entfernt, ein klarer Satz über das Ende am 31. Dezember 2023 eingefügt und neue Absätze (1) und (2) im § 2 ergänzt.Bundesministerium für Justiz6/28/2023XXVII
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
Außer Kraft ab 31.12.2023
- Die Formulierung, die das Inkraft‑ und Außerkrafttreten bis zum 31. Dezember 2023 regelt, wird entfernt.
- Ein neuer Satz wird eingefügt: „Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2023 außer Kraft.“
- Die Absatzbezeichnung (1) wird vorangestellt, um den bestehenden Text zu kennzeichnen.
- Ein neuer Absatz (2) wird hinzugefügt, der festlegt: „Die Verordnung gilt für die im Zeitraum ihrer Geltung eingeleiteten Vergabeverfahren.“
Dokumente (PDFs)
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