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Verordnung über Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen 2022/23
Verordnung vom 05.07.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 5. Juli 2023 stellt 294 247,93 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Studienjahr 2022/23 bereit und verteilt das Geld auf 14 Einrichtungen.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/5/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 05.07.2023
  • Ein Gesamtbudget von 294 247,93 Euro wird für Leistungsstipendien im Studienjahr 2022/23 bereitgestellt.
  • Das Geld wird auf 14 Pädagogische Hochschulen (staatliche, private und kirchliche) nach festen Beträgen verteilt.
  • Die Verordnung tritt am 5. Juli 2023 in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung für das Studienjahr 2021/22.
  • Die Mittel dürfen ausschließlich für Leistungsstipendien verwendet werden, um studierende Personen zu unterstützen.
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Polaschek Martin, Dr.

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