Zusammenfassung
Die Verordnung vom 5. Juli 2023 stellt 294 247,93 Euro für Leistungsstipendien an Pädagogischen Hochschulen im Studienjahr 2022/23 bereit und verteilt das Geld auf 14 Einrichtungen.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/5/2023XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.07.2023
- Ein Gesamtbudget von 294 247,93 Euro wird für Leistungsstipendien im Studienjahr 2022/23 bereitgestellt.
- Das Geld wird auf 14 Pädagogische Hochschulen (staatliche, private und kirchliche) nach festen Beträgen verteilt.
- Die Verordnung tritt am 5. Juli 2023 in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung für das Studienjahr 2021/22.
- Die Mittel dürfen ausschließlich für Leistungsstipendien verwendet werden, um studierende Personen zu unterstützen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.