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Ergänzung der Lehrberufsliste für Pflegeassistenz‑ und Fachassistenzberufe
Verordnung vom 22.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 243/2023 ergänzt die Lehrberufsliste um neue Pflegeausbildungsberufe und legt das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. September 2023 fest.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/22/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2023
  • Die Lehrberufsliste wird um drei neue Pflegeberufe erweitert: Pflegeassistenz (Ausbildungsversuch), Pflegefachassistenz (Voll‑Stufen 1‑3) und Pflegefachassistenz (Ausbildungsversuch).
  • Ein neuer Absatz 10 wird zu § 4 hinzugefügt, in dem festgelegt ist, dass die geänderte Anlage 1 am 1. September 2023 in Kraft tritt.
  • Die Verordnung beruft sich auf die §§ 7 und 35b des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) als gesetzliche Grundlage.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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