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Ausbildungsordnung für den Lehrberuf Pflegeassistenz (2023)
Verordnung vom 22.08.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den dreijährigen Lehrberuf Pflegeassistenz fest, definiert Ausbildungsinhalte, Prüfungen und Mindestanforderungen an Lehrbetriebe. Inkrafttreten: 1. Sept 2023 (außer §§ 8‑17 ab 1. Jan 2025).
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft8/22/2023XXVII
Bildung
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Schwerpunkte

  • Der Lehrberuf Pflegeassistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer eingerichtet.
  • Ausbildungsgrundsätze betonen verantwortungsvolle Zusammenarbeit, Toleranz und Sensibilisierung für Vielfalt.
  • Die Verhältniszahl verlangt pro drei Lehrlinge mindestens einen ausgebildeten Ausbilder und eine Ausbilderin.
  • Der Bundesminister stellt ein Ausbildungshandbuch und ein Muster für die Ausbildungsdokumentation bereit.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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