Inflationsanpassungsverordnung 2024 – Erhöhung steuerlicher Beträge um 6,6 %
Verordnung vom 29.08.2023Zusammenfassung
Die Inflationsanpassungsverordnung 2024 erhöht alle im Einkommensteuergesetz festgelegten Beträge um 6,6 % – also um zwei Drittel der festgestellten Inflationsrate von 9,9 % – und gilt für das Steuerjahr 2024.Bundesministerium für Finanzen8/29/2023XXVII
Finanzwesen
Schwerpunkte
- Alle Beträge, die nach § 33a Abs. 1a EStG angepasst werden, steigen um 6,6 %.
- Die zugrunde liegende Inflationsrate beträgt 9,9 %, woraus sich die Anpassungsrate von 6,6 % ergibt.
- Die konkreten neuen Werte für 2024 (z. B. Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag) werden in § 1 Abs. 4 EStG aufgelistet und um 6,6 % erhöht.
- Alle in § 33 Abs. 4 genannten Beträge (Z 1, Z 2) werden ebenfalls um 6,6 % angehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.