Regelung zur Kontrolle und Abrechnung von administrativen Assistenzen in Schulen
Verordnung vom 31.08.2023Zusammenfassung
Die AdminAss‑Controllingverordnung regelt die Erfassung, Meldung und Abrechnung von Personalaufwendungen für administrative Assistenzen an öffentlichen Schulen und legt Richtwerte für deren Einsatz fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung8/31/2023XXVII
Bildung
Finanzwesen
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2023
- Die Verordnung regelt, welche Informationen über den Personalaufwand für administrative Assistenzen an öffentlichen allgemeinbildenden Pflichtschulen zu erfassen, zu melden und abzurechnen sind.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie administrative Assistenz, Vollbeschäftigung, Vollbeschäftigungsäquivalent und Mehrdienstleistung.
- Die Bundesländer müssen monatlich Daten zu den administrativen Assistenzen elektronisch übermitteln; die Meldungen erfolgen bis zum 15. bzw. 12. des Monats.
- Die Mittelbereitstellung richtet sich nach festgelegten Richtwerten für Vollbeschäftigungsäquivalente, die je nach Schulgröße variieren (z. B. 0,5 VBÄ für Schulen > 200 Schüler).
Dokumente (PDFs)
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