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Änderung der Bildungsstandards‑Verordnung: neue Basis‑, Zyklus‑ und Fokus‑Module
Verordnung vom 08.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 262/2023 ergänzt die Bildungsstandards‑Verordnung um neue verpflichtende Testmodule, definiert Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und legt die technische Datenübermittlung an das IQS fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/8/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

In Kraft ab 08.09.2023
  • Einführung verpflichtender Basis‑, Zyklus‑ und Fokus‑Module für Kompetenzerhebungen im gesamten Schulsystem.
  • Ausnahmen von der Teilnahme für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Sinnesbehinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Verpflichtende Datenübermittlung an das IQS über XML‑Dateien oder vorgegebene Formate.
  • Spezielle Regelung, die erst ab dem 01.09.2025 gilt.
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Polaschek Martin, Dr.

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