Änderung der Bildungsstandards‑Verordnung: neue Basis‑, Zyklus‑ und Fokus‑Module
Verordnung vom 08.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung 262/2023 ergänzt die Bildungsstandards‑Verordnung um neue verpflichtende Testmodule, definiert Ausnahmen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung und legt die technische Datenübermittlung an das IQS fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/8/2023XXVII
Bildung
Schwerpunkte
In Kraft ab 08.09.2023
- Einführung verpflichtender Basis‑, Zyklus‑ und Fokus‑Module für Kompetenzerhebungen im gesamten Schulsystem.
- Ausnahmen von der Teilnahme für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, Sinnesbehinderung oder sonderpädagogischem Förderbedarf.
- Verpflichtende Datenübermittlung an das IQS über XML‑Dateien oder vorgegebene Formate.
- Spezielle Regelung, die erst ab dem 01.09.2025 gilt.
Dokumente (PDFs)
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