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Neuerungen in den Lehrplan‑Bezeichnungen für Volksschulen und Minderheitenschulen (2023/269)
Verordnung vom 15.09.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/269 modernisiert die Fachbezeichnungen der Volksschul‑ und Sonderschul‑Lehrpläne sowie der Minderheitenschulen in Burgenland und Kärnten und legt den Geltungsbeginn auf das Schuljahr 2023/24 fest.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung9/15/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Der Paragraph 5 wird um einen neuen Absatz (30) ergänzt, in dem die geänderten Fachbezeichnungen festgelegt werden.
  • Die neuen Fachbezeichnungen gelten ab dem Tag der Kundmachung (15.09.2023) und sind im Schuljahr 2023/24 anzuwenden.
  • Der alte Paragraph 6 verliert seine Gültigkeit am 31.08.2026.
  • Für Minderheitenschulen wird ein neuer Absatz (11) eingefügt, der die neuen Fachbezeichnungen auch in den jeweiligen Minderheitensprachen festlegt.
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Polaschek Martin, Dr.

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