Änderung der VwG‑Eingabengebührverordnung (Einführung neuer Bezeichnungen und Inkrafttreten 01.01.2024)
Verordnung vom 15.09.2023Zusammenfassung
Die Verordnung zur Gebühr für Eingaben bei Verwaltungsgerichten wird umbenannt, die Formulierungen werden vereinfacht und ein Inkrafttretensdatum zum 1. Jänner 2024 festgelegt.Bundesministerium für Finanzen9/15/2023XXVII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung und das zugehörige Kurztitel‑Kürzel werden geändert, sodass künftig von der VwG‑Eingabengebührverordnung (VwG‑EGebV) die Rede ist.
- In § 1 Abs. 1 wird die Formulierung von „das Bundesverwaltungsgericht oder an ein Verwaltungsgericht eines Landes“ zu „die Verwaltungsgerichte“ geändert, um alle Verwaltungsgerichte einheitlich zu bezeichnen.
- Der Klammerausdruck mit den Aufzählungen (Beschwerden, Anträge …) wird gestrichen, weil er überflüssig ist.
- In § 2 Abs. 1 wird nach „für Vorlageanträge“ die Ergänzung „und Anträge auf Bewilligung der Verfahrenshilfe“ eingefügt und die Formulierung um „Wiederaufnahmeanträge“ erweitert.
Dokumente (PDFs)
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