Änderung der Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung – EU‑basierte Lärmmessungen
Verordnung vom 02.10.2023Zusammenfassung
Die Verordnung von 2023 passt die Bundes‑Umgebungslärmschutzverordnung an die EU‑Richtlinie 2002/49/EG an. Sie legt neue Mess‑ und Berechnungsgrundlagen für Lden‑ und Lnight‑Werte fest, definiert detaillierte Bewertungsregeln für verschiedene Lärmquellen und führt Farbkodierungen für Lärm‑Pegelzonen ein.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie10/2/2023XXVII
Umwelt
Schwerpunkte
- Die Definition des Lden‑Indexes wird um einen Verweis auf Anhang I der EU‑Richtlinie 2002/49/EG ergänzt, sodass die Berechnung nach europäischem Standard erfolgt.
- Lden‑ und Lnight‑Werte sind künftig nach den Verfahren in Anhang II der Richtlinie 2002/49/EG zu bestimmen; dabei werden separate Bewertungsgrundlagen für Straßenverkehr, Schienenverkehr, Luftverkehr und industrielle Tätigkeiten festgelegt.
- Die Anhänge I‑VI der EU‑Richtlinie werden durch diese Verordnung in nationales Recht umgesetzt, wodurch die technischen Vorgaben verbindlich werden.
- Anlage 1 führt eine Farbcodierung für verschiedene Lärm‑Pegelzonen ein (z. B. 45–<50 dB = hellblau), während Anlage 3 Farbcodes für Pegeldifferenzen in Konfliktzonen definiert.
Dokumente (PDFs)
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