Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2023‑)
Verordnung vom 01.02.2023Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2023 jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.Bundesministerium für Justiz2/1/2023XXVII
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2023
- Der Bund zahlt jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
- Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung ist § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung.
- Die Pauschalvergütung gilt ab dem 1. Januar 2023 und wird für alle folgenden Jahre unverändert fortgeführt.
- Die Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats erlassen.
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