<!--[0-->Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2023‑)<!--]-->
Neufestsetzung einer Pauschalvergütung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (2023‑)
Verordnung vom 01.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund ab 2023 jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zahlt, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
Bundesministerium für Justiz2/1/2023XXVII
Bürgerliches Recht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2023
  • Der Bund zahlt jährlich 23 Millionen Euro an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
  • Die gesetzliche Grundlage für die Zahlung ist § 47 Abs. 1 und 3 der Rechtsanwaltsordnung.
  • Die Pauschalvergütung gilt ab dem 1. Januar 2023 und wird für alle folgenden Jahre unverändert fortgeführt.
  • Die Verordnung wurde im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrats erlassen.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 42

GRÜNE

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.