Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Oktober 2023 neue monatliche Lehrlingslöhne für Fitnessbetreuer*innen fest, regelt einmalige Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse und definiert die Berechnung von Überstunden.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Bildung
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst ganz Österreich und gilt für alle autorisierten Fitnessbetreuer*innen sowie deren Lehrlinge.
- Die monatlichen Lehrlingslöhne werden festgelegt: 660,50 € im 1. Lehrjahr, 842,50 € im 2. Lehrjahr und 1 183,90 € im 3. Lehrjahr.
- Jeder Lehrling erhält einmal jährlich einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts; die Zahlungen sind bis zum 30. Juni bzw. 30. November fällig.
- Fehlt ein einschlägiger Facharbeiterlohn, wird für die Berechnung von Grund- und Überstundenzahlungen ein Stundenlohn von 10,23 € herangezogen.
Dokumente (PDFs)
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