Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2023 das monatliche Lehrlingseinkommen für Sportadministrator*innen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse sowie die Überstundenberechnung.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe
Schwerpunkte
- Festsetzung des monatlichen Lehrlingseinkommens: 737,90 € im ersten Lehrjahr, 932,40 € im zweiten und 1.294,30 € im dritten Lehrjahr.
- Einmal jährlich erhalten Lehrlinge einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts; der Urlaubszuschuss ist bis spätestens 30. Juni, die Weihnachtsremuneration bis spätestens 30. November fällig.
- Für Überstunden von Lehrlingen ab 18 Jahren wird die Grundvergütung und der Zuschlag nach Abschnitt 2 G Z 1.7 des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge im Handel vom 29. November 2022 herangezogen, falls kein einschlägiger Facharbeiterlohn vorhanden ist.
- Geltungsbereich: Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesgebiet und für alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/in ausbilden oder beschäftigen.
Dokumente (PDFs)
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