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Änderung des Lehrlingseinkommens für Sportadministrator*innen
Verordnung vom 10.10.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Oktober 2023 das monatliche Lehrlingseinkommen für Sportadministrator*innen fest, definiert Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse sowie die Überstundenberechnung.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft10/10/2023XXVII
Arbeitsrecht
Ausbildungsbeihilfe

Schwerpunkte

  • Festsetzung des monatlichen Lehrlingseinkommens: 737,90 € im ersten Lehrjahr, 932,40 € im zweiten und 1.294,30 € im dritten Lehrjahr.
  • Einmal jährlich erhalten Lehrlinge einen Urlaubszuschuss und eine Weihnachtsremuneration, jeweils in Höhe eines Monatsgehalts; der Urlaubszuschuss ist bis spätestens 30. Juni, die Weihnachtsremuneration bis spätestens 30. November fällig.
  • Für Überstunden von Lehrlingen ab 18 Jahren wird die Grundvergütung und der Zuschlag nach Abschnitt 2 G Z 1.7 des Kollektivvertrags für Angestellte und Lehrlinge im Handel vom 29. November 2022 herangezogen, falls kein einschlägiger Facharbeiterlohn vorhanden ist.
  • Geltungsbereich: Die Regelungen gelten für das gesamte Bundesgebiet und für alle Lehrberechtigten, die Lehrlinge im Beruf Sportadministrator/in ausbilden oder beschäftigen.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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