Zusammenfassung
Die Verordnung 2023 ergänzt die Aquakultur‑Statistikverordnung um neue Erfassungsdefinitionen, ändert den Ministerialtitel und legt fest, dass der Minister Kosten für statistische Aufschlüsselungen erstattet.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft10/16/2023XXVII
Umwelt
Statistik
Land- und Forstwirtschaft
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.10.2023
- Die Erfassung von Aquakultur‑Produktionen ohne Aufzucht‑ und Brutanlagen wird nach konventioneller und biologischer Produktionsmenge unterschieden.
- Die Bezeichnung des zuständigen Ministers wird von "Umwelt und Wasserwirtschaft" zu "Regionen und Wasserwirtschaft" geändert.
- Der Bundesminister leistet der Bundesanstalt Kostenersatz für die statistische Aufschlüsselung: 10 527,17 € (2023), 8 477,46 € (2024) und 8 731,78 € (2025); ab 2026 wird dieser Betrag jährlich um 3 % erhöht.
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