Vorübergehende Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zu Tschechien (10‑Tage‑Regelung)
Verordnung vom 17.10.2023Zusammenfassung
Die Verordnung führt für zehn Tage vorübergehend Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Tschechischen Republik ein, gültig vom 17.10.2023 bis zum 27.10.2023.Bundesministerium für Inneres10/17/2023XXVII
Grenze
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Die Verordnung führt vorübergehend Grenzkontrollen an allen Binnengrenzen zur Tschechischen Republik ein.
- Rechtliche Grundlage ist § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes.
- Die Kontrollen dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen durchgeführt werden.
- Ziel ist die Gewährleistung von öffentlicher Ruhe, Ordnung und Sicherheit.
Dokumente (PDFs)
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