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Erleichterung des Studienbeitrags für ukrainische und iranische Studierende
Verordnung vom 03.02.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 2023/31 ergänzt die Studienbeitragsverordnung um § 4a, der den Studienbeitrag für ukrainische Studierende in den Semestern Sommer 2022, Winter 2022/23 und Sommer 2023 sowie für iranische Studierende im Sommer 2023 erlässt bzw. rückerstattet.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/3/2023XXVII
Bildung

Schwerpunkte

  • Ukrainische Studierende erhalten für das Sommersemester 2022, das Wintersemester 2022/23 und das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass bzw. eine Rückerstattung des Studienbeitrags.
  • Iranische Studierende erhalten für das Sommersemester 2023 einen kompletten Erlass des Studienbeitrags.
  • Die geänderte Fassung der Verordnung tritt mit dem Tag nach Kundmachung (2023‑02‑04) in Kraft.
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Polaschek Martin, Dr.

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