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Verfassungsgerichtshof erklärt Einreise‑Verordnung von 2020 für gesetzwidrig
Verordnung vom 20.10.2023

Zusammenfassung

Der Verfassungsgerichtshof erklärte die 2020 erlassene Verordnung zu Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten für verfassungswidrig; sie ist seit dem 20. Oktober 2023 nicht mehr anzuwenden.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/20/2023XXVII
Grenze
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsgerichtshof erklärte die gesamte Verordnung über Einreise‑Maßnahmen aus Nachbarstaaten für gesetzwidrig.
  • Die betroffenen Verordnungen wurden ursprünglich im Jahr 2020 erlassen und regelten u. a. Quarantäne‑ und Testpflichten für Reisende aus den Nachbarländern.
  • Durch die Kundmachung vom 20. Oktober 2023 tritt die als gesetzwidrig festgestellte Verordnung sofort außer Kraft, sodass die genannten Bestimmungen nicht mehr angewendet werden dürfen.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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