Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2024 neue Mautpreise für österreichische Autobahnen fest. Sie unterscheidet die Preise nach Fahrzeugtyp, Achszahl, Emissionsklasse und Fahrzeit.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie11/21/2023XXVII
Verkehr
Schwerpunkte
- Die Verordnung teilt Fahrzeuge in vier Tarifgruppen (Kat. 2, 3, 4 und E) ein, wobei die Gruppierung nach Achszahl und Emissionsklasse erfolgt.
- Für jede Tarifgruppe werden konkrete Preise in Cent pro Kilometer festgelegt (z. B. Kat. 2 = 5,087 Cent, Kat. 3 = 11,10 Cent, Kat. 4 = 20,30 Cent).
- Für die Strecke A12 zwischen Kufstein und dem Knoten Innsbruck/Amras wird ein Aufschlag von 25 % auf alle Mauttarife erhoben.
- Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten reduzierte Nachtzuschläge für die Mautabschnitte, die je nach Tarifgruppe unterschiedlich hoch sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.