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ELGA‑Novelle 2023: Einheitliche Bezeichnung des Sozialversicherungsträgers und neue Leitfäden
Verordnung vom 28.11.2023

Zusammenfassung

Die Novelle 2023/339 ändert die ELGA‑Verordnung, indem sie den Begriff „Hauptverband“ durch „Dachverband“ ersetzt und neue Ziffern in § 16 einfügt, die auf Implementierungsleitfäden verweisen. Die Änderungen gelten ab dem Tag ihrer Kundmachung (28. November 2023).
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/28/2023XXVII
Gesundheit

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger“ wird in allen genannten Absätzen durch „Dachverband der Sozialversicherungsträger“ ersetzt, um die aktuelle Bezeichnung des Dachverbands zu verwenden.
  • In § 16 Abs. 1 wird Ziffer 4 neu eingefügt und verweist auf den Implementierungsleitfaden Labor‑ und Mikrobiologiebefund (Version 3).
  • In § 16 Abs. 1 wird Ziffer 11 neu eingefügt und verweist auf den Implementierungsleitfaden KOS (Version 1).
  • In § 16 Abs. 1 wird das Wort „sowie“ in Ziffer 9 durch ein Komma ersetzt und das abschließende „sowie“ nach Ziffer 10 verschoben.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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