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Mindestlohntarif für Hausbetreuung und -bedienung in Burgenland
Verordnung vom 30.11.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Personen fest, die in Burgenland Häuser, Anlagen und technische Einrichtungen betreuen oder bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft11/30/2023XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Burgenland und für Personen, die im Auftrag von Hausbesitzern ohne Kollektivvertragszugehörigkeit arbeiten.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 143,73 €, zuzüglich 16,97 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
  • Für die Betreuung von Terrassen‑, Hallen‑ und Saunabädern wird ein Pauschalbetrag nach der durchschnittlichen Jahresarbeitsleistung und einem Stundenlohn von 14,18 € berechnet; für Wasseraufbereitung gilt ein Stundenlohn von 16,37 €.
  • Die Pflege von Grün‑ und Gartenflächen wird nach Quadratmeter abgerechnet (z. B. 0,4350 € pro m² für Reinigung) bzw. nach tatsächlicher Arbeitsleistung zu einem Stundenlohn von 13,92 € für Baumpflege.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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