Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest. Sie definiert Lohngruppen, Sonderzahlungen, Zuschläge und Pflichten des Arbeitgebers. Der Tarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/1/2023XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer, die Tätigkeiten wie Reinigung, Wartung, Beaufsichtigung oder Betreuung von Anlagen ausführen.
- Es werden drei Lohn‑Einstufungsgruppen festgelegt: Gruppe 1 = 11,13 €, Gruppe 2 = 14,56 € und Gruppe 3 = 19,09 € pro Stunde.
- Der Lohn muss monatlich nachträglich bis zum dritten Tag des Folgemonats ausgezahlt werden.
- Zusätzlich erhalten Beschäftigte einen Urlaubszuschuss (entsprechend dem Mai‑Monatslohn) und eine Weihnachtsremuneration, mindestens je ein Zwölftel des Jahresgehalts.
Dokumente (PDFs)
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