Änderung der Verordnung zu vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakisch‑Österreichischen Grenze
Verordnung vom 01.12.2023Zusammenfassung
Der Bundesminister für Inneres passt die Verordnung zu den vorübergehenden Grenzkontrollen an der Slowakei an, indem das Beginn‑Datum von 2. Dezember 2023 auf 2. Februar 2024 verschoben wird.Bundesministerium für Inneres12/1/2023XXVII
Sicherheit
Binnenmarkt
Grenzkontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.02.2024
- Rechtliche Grundlage: Die Änderung beruht auf § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG).
- Inhalt der Änderung: Das Datum in § 2 wird von 2. Dezember 2023 auf 2. Februar 2024 geändert.
- Auswirkung: Der Zeitraum, in dem Grenzkontrollen an der slowakisch‑österreichischen Grenze zulässig sind, wird um zwei Monate nach hinten verschoben.
- Inkrafttreten: Die geänderte Verordnung gilt ab ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (1. Dezember 2023); das neue Datum wird am 2. Februar 2024 wirksam.
Dokumente (PDFs)
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