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4. Novelle der Geflügelpest‑Verordnung 2007 – Festlegung von Risikogebieten
Verordnung vom 04.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung ergänzt die Geflügelpest‑Verordnung 2007 um neue Regelungen zu Risikogebieten: Sie definiert Gebiete mit stark erhöhtem und erhöhtem Risiko für die Geflügelpest und tritt am 04.12.2023 in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/4/2023XXVII
Umwelt
Gesundheit
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 12 wird zu § 62 hinzugefügt und verweist auf Anlage 1, in der die Risikogebiete festgelegt sind.
  • Anlage 1 wird als Anhang zu § 8 eingefügt und enthält die Auflistung von Gebieten mit stark erhöhtem Risiko (Teil A).
  • Teil B von Anlage 1 definiert das übrige Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko, ausgenommen die in Teil A genannten Regionen.
  • Die Verordnung tritt am Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, also am 2023‑12‑04.
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Rauch Johannes

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Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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