Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche Mindestlöhne für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Kärnten betreuen oder bedienen. Sie tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/5/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Bundesland Kärnten und richtet sich an Personen, deren Arbeitgeber*innen keine Kollektivvertrags‑Körperschaft sind.
- Für die Aufzugswartung wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 132,17 € für bis zu vier Geschosse und 8,64 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
- Für die Betreuung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen wird ein monatlicher Pauschalbetrag nach einem Stundenlohn von 18,06 € berechnet; an Sonn‑ und Feiertagen gilt ein Zuschlag von 100 %.
- Die Pflege von Grün‑ und Gartenflächen wird nach Quadratmeter abgerechnet (z. B. 0,4194 € pro m² für Reinigung) und monatlich aufgeteilt.
Dokumente (PDFs)
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