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Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg (ab 01.01.2024)
Verordnung vom 06.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 den Mindestlohntarif für Hausbesorger*innen in Salzburg fest und definiert detaillierte Entgelt‑ und Zuschlagsregelungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/6/2023XXVII
Arbeitsrecht

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Salzburg und für alle Hausbesorger*innen, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
  • Das monatliche Entgelt wird nach Quadratmetern Wohnfläche (0,3474 €/m²) und anderen Räumen (ebenfalls 0,3474 €/m²) bemessen; für Gehsteigflächen bei Glatteis gilt ein Satz von 0,6348 €/m².
  • Ein Zuschlag von 20 % des Entgeltes für Wohn‑ und andere Räume wird als Materialkostenersatz (inkl. USt.) hinzugerechnet.
  • Für Dienste vor 24 Uhr wird ein Sperrgeld von 4,70 € und nach 24 Uhr von 5,20 € pro Einsatz fällig.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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