Zusammenfassung
Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Österreich fest und tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/14/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle Haushalt‑Beschäftigten, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
- Die monatlichen Bruttolöhne sind nach Berufsjahr und Qualifikation gestaffelt; es gibt unterschiedliche Stufen für Hausgehilfen ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Wirtschafter usw.
- Wirtschafter, die mindestens zwei Unterstellte haben, erhalten zusätzlich 153 € pro Monat (plus 1,72 €/Stunde).
- Es gibt verschiedene Zuschläge, z. B. 111 € bzw. 74 € für Kinderbetreuung, 691 € Nachtzuschlag und 3,86 € pro Stunde für bestimmte Reinigungsarbeiten.
Dokumente (PDFs)
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