Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2024 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge und Sonderzahlungen wie Nacht‑ und Sperrgeld.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/14/2023XXVII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Bundesland Vorarlberg, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist, solange kein Kollektivvertrag existiert.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3417 € pro Quadratmeter Wohnfläche und ebenso für andere Räumlichkeiten; das Reinigen von Gehsteigen bei Glatteis wird mit 0,6318 € pro Quadratmeter vergütet.
- Für die Beschaffung von Materialien wird ein monatlicher Zuschlag von 20 % des Grundentgelts gewährt; der Betrag wird auf den nächsten vollen Cent gerundet.
- Für Dienste vor 24 Uhr wird ein Sperrgeld von 4,70 € und für Dienste nach 24 Uhr von 5,20 € pro Einsatz gezahlt.
Dokumente (PDFs)
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