Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Zahnärztliche Fachassistenz‑Ausbildungsordnung: Sie streicht das Wort „Ausbildungsversuch“, verlangt die genaue Berufsbezeichnung in Lehrverträgen und passt Paragraphen 1 und 15 an.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.12.2023
- Die Formulierung „als Ausbildungsversuch“ wird aus dem ersten Absatz gestrichen, um die Ausbildung neutraler zu formulieren.
- In Lehrverträgen, -zeugnissen und -briefen muss nun exakt die im ersten Absatz genannte Berufsbezeichnung angegeben werden.
- Der bisherige Absatz 5 wird vollständig gestrichen.
- Der bisherige § 16 wird in § 15 umbenannt; der alte § 15 entfällt.
Dokumente (PDFs)
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