Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die modulare Ausbildung zum Lehrberuf Elektrotechnik mit Grund‑, Haupt‑ und optionalen Spezialmodulen sowie Prüfungsmodalitäten und Übergangsbestimmungen.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/15/2023XXVII
Bildung
Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Elektrotechnik wird als Modullehrberuf eingerichtet, wobei ein Grundmodul und mindestens ein Hauptmodul zu absolvieren sind.
- Die Ausbildung kann ein zweites Hauptmodul oder eines von zehn Spezialmodulen wählen, um die Fachrichtung zu vertiefen.
- Die Lehrabschlussprüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil, wobei die theoretische Prüfung Grundlagen der Elektrotechnik, Fachzeichnen und weitere Kernbereiche abdeckt.
- Die Verordnung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, während die Paragraphen 21‑31 erst ab 1. Januar 2025 gelten.
Dokumente (PDFs)
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