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Zivilflugplatz‑Betriebsordnung 2024 – Sicherheit und Betriebsregeln
Verordnung vom 18.12.2023

Zusammenfassung

Die ZFBO 2024 regelt den sicheren Betrieb von Zivil‑ und Militärflugplätzen in Österreich. Sie definiert Pflichten für Betreiber, legt ein Sicherheits‑Management‑System fest und ermöglicht Ausnahmen bei Videoüberwachung oder Sichtflügen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/18/2023XXVII
Verkehr
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Der Flugplatzhalter muss vor Aufnahme des Betriebs eine qualifizierte Person als Flugplatz‑Betriebsleitung bestellen und bei Bedarf Stellvertretungen benennen.
  • Jeder Zivilflugplatzhalter muss ein Sicherheits‑Management‑System etablieren, das Risiken erkennt, bewertet und Gegenmaßnahmen definiert.
  • Ausnahmen von der Anwesenheitspflicht der Betriebsleitung sind möglich, wenn die Piloten vorher eine Genehmigung erhalten und bestimmte Sicherheitsvorgaben einhalten.
  • Für Rettungs‑ und Ambulanzflugplätze kann eine generelle Ausnahme von der Anwesenheitspflicht gewährt werden, wenn ein funktionsfähiges Video‑Überwachungssystem vorhanden ist.
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
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