Zusammenfassung
Die Verordnung passt für 2024 die Beitrags‑ und Grenzbeträge verschiedener Sozialversicherungssysteme sowie das Pflegegeld an, um sie an die aktuelle Wirtschaftslage anzupassen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/21/2023XXVII
Pflege
Gesundheit
Finanzwesen
Sozialversicherung
Schwerpunkte
- Die Aufwertungszahl für die Beitragsgrundlage wird auf 1,035 erhöht.
- Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird auf 202 € festgelegt.
- Viele feste Beträge (z. B. § 5 Abs. 2, § 31c) werden nach oben korrigiert – z. B. von 500,91 € auf 518,44 €.
- Die Grenzbeträge für die Bauern‑Sozialversicherung werden von 1 357,72 € auf 1 489,42 € angehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.