Zusammenfassung
Diese Verordnung passt die Zuständigkeiten bei der Erstellung von Immobilienpreisindizes an und überträgt die Verantwortung auf das Ministerium für Arbeit und Wirtschaft.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2023XXVII
Wirtschaft
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 22.12.2023
- Der offizielle Titel der Verordnung wird neu formuliert.
- Die Zuständigkeit für die Preisindizes wird vom Ministerium für Digitalisierung auf den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft übertragen.
- Ein bisheriger Abschnitt der Verordnung wird inklusive seiner Überschrift ersatzlos gestrichen.
Dokumente (PDFs)
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