Zusammenfassung
Das Bundesministerium hat einen neuen Mindestlohntarif für Arbeitnehmer in privaten Bildungseinrichtungen festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2024 gilt und sieben Beschäftigungsgruppen mit gestaffelten Mindestgehältern versorgt.Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/22/2023XXVII
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Bildungseinrichtungen in Österreich, die unter das Arbeitsverfassungsgesetz fallen, jedoch nicht für künstlerische Einrichtungen oder solche mit einem bestehenden Kollektivvertrag.
- Sieben Beschäftigungsgruppen erhalten gestaffelte Mindestgehälter, die nach Anzahl der Berufsjahre und Art der Tätigkeit (z. B. Unterrichtseinheit, technisches Personal) steigen.
- Alle Beschäftigten erhalten jährlich ein Weihnachts- und ein Urlaubsgeld in Höhe eines Monatsgehalts; Überstunden werden mit einem Zuschlag von 50 % vergütet, und Eltern‑ bzw. Hospizkarenzzeiten können bis zu zehn Monate für die Lohnentwicklung angerechnet werden.
- Der Mindestlohntarif tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und ersetzt die bisherige Regelung vom 16. Dezember 2022.
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