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Änderung der Prüfungsordnungen – neue Gebühren‑ und Rücktrittsregeln
Verordnung vom 27.12.2023

Zusammenfassung

Die Verordnung 418/2023 ändert vier Prüfungsordnungen und führt neue Regelungen zu Prüfungsgebühren, Rücktrittsmöglichkeiten und Entschädigungen ein. Sie legt fest, wann Gebühren zu zahlen sind und ermöglicht bei finanzieller Härte Ermäßigungen.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/27/2023XXVII
Berufsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2024
  • Die Prüfungsgebühr wird nur erhoben, wenn die Person bereits mindestens zweimal an dem jeweiligen Modul teilgenommen hat.
  • Eine Person kann bis spätestens 14 Kalendertage vor Prüfungsbeginn ohne Angabe von Gründen schriftlich zurücktreten.
  • Die neue § 5a definiert, dass die Prüfungsgebühr verpflichtend ist, sobald die Person zweimal an dem Modul teilgenommen hat.
  • Die Prüfungsgebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig, kann aber bei nachgewiesener wirtschaftlicher Härte um bis zu 60 % reduziert werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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