Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wie der Anteil erneuerbarer Energie am gesamten Energieverbrauch in Österreich jährlich berechnet wird und definiert dafür Zuständigkeiten, Berechnungsmethoden und Ausnahmen.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/28/2023XXVII
Umwelt
Energie
Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich ist jedes Jahr für die Berechnung des Anteils erneuerbarer Energie am Bruttoendenergieverbrauch verantwortlich.
- Der Anteil wird als Prozentsatz des erneuerbaren Bruttoendenergieverbrauchs (Strom, Wärme/Kälte, Verkehr) am gesamten Bruttoendenergieverbrauch berechnet.
- Biokraftstoffe und Biomasse, die nicht den Nachhaltigkeitskriterien entsprechen, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
- Der Jahresbericht über den erneuerbaren Anteil muss jedes Jahr bis zum 15. Dezember für das vorangegangene Kalenderjahr eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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