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Fachkräfteverordnung 2024 – Festlegung von Mangelberufen
Verordnung vom 31.12.2023

Zusammenfassung

Die Fachkräfteverordnung 2024 definiert, welche Berufe als Mangelberufe gelten und damit ausländischen Fachkräften zur Beschäftigung im gesamten Bundesgebiet zugelassen werden.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft12/31/2023XXVII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Schwerpunkte

  • Der Antrag legt fest, welche Berufe im Jahr 2024 als Mangelberufe gelten, sodass ausländische Fachkräfte dort beschäftigt werden dürfen.
  • Für das gesamte Bundesgebiet gelten die in § 1 Abs. 1 genannten Berufe; zusätzlich werden für einzelne Bundesländer gesonderte Listen definiert.
  • Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2024 in Kraft und verliert ihre Gültigkeit am 31. Dezember 2024.
  • Ausländische Fachkräfte dürfen in den Mangelberufen nach § 12a AuslBG beschäftigt werden.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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